Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Klienten der Unterkunftsdienste in den Ferienwohnungen der ŠVADLA GmbH

 

Anbieter:

ŠVADLA, s.r.o.,

mit Sitz in Čelakovského sady 433/10, Vinohrady, 120 00 Praha 2

Umsatz-ID Nummer: CZ24301205

 

1. Allgemeine Bestimmungen

Die ŠVADLA GmbH, Umsatz-ID Nummer: CZ24301205 (weiter nur „Vermieter“) veröffentlicht diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (weiter nur AG) im Sinne des §1751 des Gesetzes Nr. 89/2012 des Bürgergesetzbuches (weiter nur BGB):

 

Im Mittelpunkt dieser AG ist die Festlegung/Anpassung der Bedingungen der Unterkunft und anderer damit zusammenhängender Dienstleistungen zwischen dem Vermieter und dem Klienten. Die AG ist ein unteilbarer Bestand aller Abmachungen zwischen dem Vermieter und dem Klienten. Mit der Angebotsannahme des Vermieters, bzw. Reservierung der Dienste (weiter nur „Reservierung“), nimmt der Klient diese AG als verbindlich an.

 

2. Reservierung der Dienstleistungen

Den Aufenthalt in der Berghütte ŠVADLENKA kann man nur schriftlich (per Post, Email oder Bestellformular auf der Webseite des Vermieters) machen, eine telefonische Reservierung ist erst dann gültig, wenn diese schriftlich bestätigt wird.

 

Die Reservierung kann der Klient für sich selbst oder zu Gunsten anderer/dritter Person machen. Die Reservierung wird dem Klienten vom Vermieter auf demselben Wege bestätigt, auf dem er diese vom Klienten erhalten hatte. Die Reservierung (Bestellung) muss Folgendes beinhalten:

  • Vor- und Nachname des Klienten
  • Aufenthaltstermin
  • Kontaktdetails des Klienten: Adresse, Telefonnummer, Email
  • Zahlungsart für die Dienstleistungen
  • Anzahl der ankommenden Personen – Erwachsene x Kinder (Kindesalter Angabe)
  • Art und Anzahl zusätzlicher Dienstleistungen (z.B. Sauna, Taxi, Halbpension, Zusatzbetten, Haustiere u.ä.)

 

Der Vermieter bearbeitet vorläufige Reservierungen innerhalb von 24 Stunden, bestätigt diese, bietet ggf. Optionen an, lehnt vorläufige Reservierungen ggf. ab, oder schlägt dem Klienten Alternativtermin vor.

Die Bestellung gilt als angenommen, wenn der Vermieter sie schriftlich bestätigt hatte. Der Klient ist verpflichtet diese Bestätigung innerhalb von 24 Stunden anzuschauen und mögliche Änderungen in dieser Zeit dem Vermieter zu melden. /p>

 

Die Reservierung ist verbindlich. Der Umfang der Dienstleistungen und Preise sind verbindlich zurzeit der Reservierung./p>

 

3. Zahlungsbedingungen

Nach der Reservierungsbestätigung zahlt der Klient eine Anzahlung in Höhe 50 % vom Gesamtbetrag innerhalb der 5 darauffolgenden Tage. Die Anzahlung soll innerhalb dieser 5 Tage dem Vermieter auf sein Konto gutgeschrieben werden, mit Ausnahme individueller Abmachung zwischen beiden Vertragsseiten. Sollte die Anzahlung nicht wie oben beschrieben überwiesen worden sein, ist dem Vermieter vorbehalten, die Reservierung zu stornieren und entsprechende Stornogebühren laut Absatz 6 dieser AG vom Klienten zu verlangen.

  1. Den Preis für die Unterkunft und Dienstleistungen, sowie die Anzahlung ist der Klient verpflichtet auf folgenden Wegen zu machen:
  2. Geldüberweisung auf das Konto des Vermieters (in diesem Fall ist es nötig die Bestätigung/ Kontoauszug bei Anreise vorzulegen) oder
  3. Das Geld per Postanweisung, die vom Vermieter auf Anfrage mit der Bestätigung geschickt wird, zu senden (auch in diesem Falle soll der Zahlungsnachweis bei Anreise vorgelegt werden) oder
  4. online Kartenzahlung über die Webseite des Vermieters , oder
  5. In Ausnahmefällen, nach voriger schriftlichen Absprache als Barzahlung zu den Händen des Vermieters gegen eine Zahlungseingangsbestätigung.

 

Die Preise beinhalten nicht die Kurtaxe, die vom zuständigen Stadtamt bestimmt und verlangt wird.

 

Die Restzahlung für den Aufenthalt muss spätestens 60 Tage vor der Anreise bezahlt werden, falls keine individuelle Ausnahme schriftlich vereinbart wurde.

 

Im Falle einer Zahlungsverzögerung seitens des Klienten, ist der Vermieter berechtigt die Reservierung zu stornieren, wobei er ebenfalls berechtigt ist neben des Schuldbetrages auch Zinsen zu verlangen, die 0,5 % des Schuldbetrages für jeden weiteren angefangenen Tag der Zahlungsverzögerung betragen.

Der Vermieter behält das Recht beliebige Zahlung für offene Forderungen seiner Wahl, die der Klient dem Vermieter gegenüber offen hat.

 

4. Klientenrechte und -pflichten

Der Klient hat das Recht die Ferienwohnung in der abgesprochenen Zeit zu nutzen. Die Ferienwohnung wird bei der Anreise immer samstags zwischen 15:00 – 20:00 übergeben, außer im Falle anderer schriftlichen Abmachung zwischen dem Vermieter und dem Klienten. Nach der vorgehenden schriftlichen Abmachung über eine Spätanreise ermöglicht der Vermieter die Übergabe von 20:00 – 24:00 für zusätzliche Zahlung von 350,-Kč.

 

Der Klient ist verpflichtet mit dem Eigentum des Vermieters sorgsam umzugehen. Jeden auftretenden Schaden meldet der Klient umgänglich an den Vermieter. Der Klient wahrt Ordnung und Sauberkeit in allen gemeinsamen Räumlichkeiten der Berghütte. Der Klient soll Nachtruhe von 22:00- 06:00 wahren. Der Klient ist verpflichtet seine Privatsachen sicherzustellen, der Vermieter haftet für keine eingebrachten Wertsachen.

 

Der Klient hat das Reklamationsrecht, falls es zu Feststellung möglicher Mängel kommt. Das Reklamationsrecht soll umgehend erhoben werden, damit der Vermieter die Mängel beheben kann, bestenfalls vor Ort. Detaillierte Bestimmungen der Reklamation bestimmt die Reklamationsordnung, die unteilbarer Bestandteil dieser AG ist.

 

 

Der Klient bezahlt alle noch offenen oder während des Aufenthaltes entstandenen Kosten/Rechnungen (durch ihn selbst oder durch seine Begleitung) spätestens bei der Abreise, inkl. der gesetzlichen MwSt.

 

Der Klient ist in der gesamten Aufenthaltszeit für alle Personen, die zu Besuch kommen, verantwortlich und begleitet sie durch die gemeinsamen Räumlichkeiten der Berghütte. Für die Besucher gelten dieselben Regeln wie für den Klienten. Der Vermieter behält das Recht fremden Personen den Zutritt in die Berghütte zu verweigern oder sie aus der Berghütte auszuweisen.

 

Der Klient haftet gegenüber dem Vermieter für jeden Schaden, verursacht von ihm selbst oder von möglichen Besuchern, die die Dienstleistungen im Einverständnis des Klienten nutzen.

 

Der Klient verpflichtet sich die Ferienwohnung im selben Zustand zu übergeben, in dem er sie übernommen hat, im Detail handelt es sich ums gänzliches Aufräumen, Spülmaschine ausräumen, Müllentsorgung, Bodenreinigung, Bettwäsche und Handtücher auf einen Haufen sammeln. Falls der Klient diese Bedingung nicht erfüllt kann der Vermieter Anspruch auf einen Betrag bis zu 1 000 Kč erheben, es sei denn der Klient hat zu Beginn des Aufenthalts den Putzdienst bestellt. Der Klient ist verpflichtet die Wohnung am Abreisetag zur vereinbarten Zeit zu räumen. Falls die nicht zutritt, kann der Vermieter einen weiteren Aufenthaltstag berechnen oder das Gepäck des Klienten aus der Ferienwohnung entfernen, sodass die Rechte anderer Klienten nicht verletzt werden.

 

Dem Klienten ist untersagt:

-dritten Personen den Zutritt, Aufenthalt oder Übernachtung zu gewähren, oder Schlüssel von jeglichen Teilen der Berghütte auszuleihen

-Die Möbel auf keinerlei Weise zu versetzen oder umräumen ohne die Erlaubnis des Vermieters

-in den Ferienwohnungen, Fluren oder gemeinsamen Räumlichkeiten zu rauchen

-in die elektrische Vernetzung, Wasserleitungen, Datennetze oder Zentralheizung einzugreifen

-Glühbirnen mit höherer Leistung auszutauschen

-das Einbringen oder Besitzen folgender Dinge im Areal der Berghütte: entflammbare, explosive oder ähnliche Brennstoffe, Waffen, Drogen (inkl. Marihuana), sperrige Gegenstände, gasbetriebene Gegenstände, el. Heizungsgeräte, Kochplatten, Waschmaschinen

-Beschädigung oder Austausch von Türschlössern

-Gemeinsamen Räumlichkeiten und Umgebung der Hütte zu verunreinigen

-Tiere aller Arten, inkl. Aquariumfische in den Räumlichkeiten der Hütte zu halten

-Sachen jeglicher Art und Flüssigkeiten jeglicher Art aus den Fenstern zu werfen oder gießen, weiter auch Lebensmittel, Abfall u.Ä.

 

Eine der Aufenthaltsbedingungen ist das Einhalten der Grundregeln menschlichen Zusammenlebens, Toleranz und gegenseitigen Respekt im Sinne des Bürgergesetzes, das Einhalten der Nachtruhe, und Wahrung der Sauberkeit im ganzen Areal der Berghütte. Bei Verletzung der genannten Pflichten ist der Vermieter berechtigt dem Klienten eine Strafe bis zu 1 000 Kč auferlegen.

 

Das Recht auf Unterkunft verfällt mit dem letzten Tage, der in der Bestellbestätigung festgelegt wurde.

 

Das Recht auf Unterkunft verfällt sofort nach möglicher Verletzung dieser AG durch den Klienten, oder wenn der Klient schwer die allgemeinen Rechte menschlichen Zusammenlebens verletzt, oder wenn der Klient die Unterkunft nicht im Voraus zahlt. In diesem Fall darf der Vermieter den Aufenthalt des Klienten sofort beenden ohne Anspruch auf Rückzahlung des bereits bezahlen.

 

Das Recht auf Unterkunft verfällt am letzten Tage der vereinbarten und bezahlten Zeit. Der Klient ist verpflichtet die Ferienwohnung bis 10:00 zu verlassen. Sollte der Klient dies nicht einhalten, darf der Vermieter eine Strafe von 1.000,-Kč verlangen. Wenn der Aufenthalt beendet ist, hat der Klient kein Anspruch auf weitere / alternative Unterkunft.

 

Wenn der Klient die Räumlichkeiten nicht wie oben genannt verlässt, darf der Vermieter den Klienten und seine persönlichen Sachen auf Kosten des Klienten aus der Ferienwohnung entfernen. In diesem Fall werden die persönlichen Sachen des Klienten weitere 14 Tage im Gewahrsam des Vermieters untergebracht, nach dieser Zeit darf er dies vernichten/entfernen. Der Vermieter kann dafür auch eine externe Firma verpflichten. In diesem Falle bevollmächtigt der Klient den Vermieter, dass dieser im Namen des Klienten mit einer Firma die Ausräumung und Bewahrung vereinbart und einen Vertrag unter allgemeinen Geschäftsbedingungen abschließt.

 

5. Rechte und Pflichten des Vermieters

Der Vermieter behält das Recht eine alternative Unterkunft dem Klienten anzubieten, falls diese nicht von dem ursprünglichen Angebot abweicht.

 

Der Vermieter darf seine Dienste jederzeit im Laufe des Aufenthaltes in Rechnung stellen

 

Der Vermieter darf dem Klienten sein Aufenthalt nur dann verlängern, wenn er dazu freie Kapazität hat.

 

Sollte der Klient sein Aufenthalt früher als vereinbart beenden, hat der Vermieter Recht den vollen Betrag in Rechnung zu stellen/p>

 

Der Vermieter ist berechtigt den Aufenthalt des Klienten sofort zu beenden und vom Vertrag abzutreten, ohne das Recht des Klienten auf Rückzahlung, wenn:

  • Der Klient absichtlich oder fahrlässig das Eigentum des Vermieters beschädigt, oder sein Verhalten entspricht nicht den allgemeinen Regeln der Anständigkeit, der Moral oder belästigt dritte Personen
  • der Gesundheitszustand des Klienten gefährdet dritte Personen oder das Personal
  • Aufgrund des Einschlag der höheren Macht/Kraft

 

Die persönlichen Daten des Klienten, die er im Rahmen der Bestellung dem Vermieter mitteilte, darf der Vermieter nur für den Aufenthaltsvertrag benutzen

 

6. Stornobedingungen

Falls der Klient vom abgeschlossenen Vertrag abtritt, ist er verpflichtet dem Vermieter folgende Kosten vom Gesamtbetrag zu bezahlen.

 

Stornogebühren:

  • 30% des Gesamtbetrags, falls es mehr als 45 Tage vor dem Aufenthaltsantritt zum Storno kommt
  • 0% des Gesamtbetrags, falls es 45-21Tage vor dem Aufenthaltsantritt zum Storno kommt
  • 100% des Gesamtbetrags, falls es weniger als 21 Tage vor dem Aufenthaltsantritt zum Storno kommt

 

7. Endbestimmungen

Diese AG ist unteilbarer Bestand der Aufenthaltsbestellung. Für Gruppenaufenthalte können andere Reservierungsbedingungen vereinbart werden. Wenn der Klient die AG nicht bekommt, hat er das Recht sie anzufordern. Der Klient ist verpflichtet sich mit der AG vor der Reservierung bekannt zu machen. Der Vermieter ermöglicht dies auf seiner Webseite, in Reservierungsformularen, Emailverkehr zur vorläufigen Reservierung und auf Anforderung. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 1.10.2015 in Kraft. Änderungen und Anhänge können individuell und ausschließlich schriftlich zwischen dem Klienten und Vermieter angepasst werden.

 

In Prag, den 1.10.2015

Jan Pacovský,

Geschäftsführer der ŠVADLA, GmbH/p>